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Aktuelles Urteil des EuGHs zu Social-Media-Buttons

In dem konkreten Fall ging es um ein Unternehmen, das einen Like- und Share-Button von Facebook auf seiner Webseite nutzte. Das Unternehmen wurde abgemahnt, da solche Social-Media-Buttons gegen das Datenschutzrecht verstoßen und Webseiten-Betreiber dafür Verantwortung tragen müssen, auch wenn sie an der unlauteren Datenverarbeitung gar nicht aktiv beteiligt sind oder darauf Einfluss nehmen können.

Das Problem mit den Social-Media-Buttons

Warum verstoßen Buttons wie der Like-Button von Facebook gegen das Datenschutzrecht? Allein dadurch, dass sich ein solcher Button auf einer Webseite befindet – und nicht erst durch das Anklicken des Buttons wie viele fälschlicher Weise meinen – werden beim Aufruf dieser Webseite bereits Nutzerdaten an das soziale Netzwerk wie beispielsweise Facebook übertragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Nutzer selbst bei dem sozialen Netzwerk gerade angemeldet sind oder sich dort registriert haben. Selbst bei Nutzern ohne Konto findet ein Datentransfer statt. Oftmals wissen Nutzer gar nicht, dass ihre Daten an das soziale Netzwerk übertragen werden bzw. haben sie keine Möglichkeit, der Datenerfassung zu widersprechen und abzulehnen. Es gibt also gleich mehrere Gründe, warum Social-Media-Buttons gegen das Datenschutzrecht verstoßen.

Warum werden Webseiten-Betreiber abgemahnt?

Viele werden sich jetzt fragen, warum Webseiten-Betreiber dafür abgemahnt werden, schließlich sammeln die Betreiber die Daten ja nicht selbst und haben keinen Einfluss darauf. Das ist richtig, aber dennoch sind Sie dafür verantwortlich welche und wie Daten auf Ihrer Webseite verarbeitet werden, also auch für die Datenschutzverstöße, die durch Social-Media-Buttons entstehen. Sie teilen sich daher die Verantwortung mit den sozialen Netzwerken.

Was kann ich als Webseiten-Betreiber jetzt tun?

Um Datenschutzverstößen aufgrund von integrierten Social-Media-Buttons vorzubeugen müssen Sie aktiv werden. Am besten entfernen Sie diese Buttons von Ihrer Webseite, damit sind Sie rechtlich gesehen auf der sicheren Seite. Anstatt des Buttons könnte man eine Grafik oder ein Icon einbinden, das auf Ihr Social Media Profil verlinkt. Wenn Sie sich nicht von diesen Buttons trennen können oder wollen, gibt es die Möglichkeit ein sogenanntes Safe-Sharing-Tool auf der Webseite zu integrieren. Dies ist technisch aber nicht ganz einfach. Das Safe-Sharing-Tool blockiert beim Aufruf der Webseite die Datenübertragung an das soziale Netzwerk. Erst wenn Nutzer bewusst auf den Button klicken und somit der Datenverarbeitung aktiv zustimmen, findet ein Datentransfer statt. Je nach Webseite ist die Implementierung eines solchen Tools allerdings mit einigem Aufwand verbunden. Natürlich können Sie die gerichtlichen Ausführungen auch ignorieren, dann drohen Ihnen allerdings Abmahnungen und Bußgelder.

Social-Media-Dienste gehören in Ihre Datenschutzerklärung

Sollten Sie Social-Media-Dienste auf Ihrer Webseite eingebunden haben, müssen Sie darüber ausführlich in Ihrer Datenschutzerklärung berichten. Das gilt auch, wenn Sie ein Safe-Sharing-Tool bzw. eine sogenannten Zwei-Klick-Lösung für Ihre Social-Media-Buttons nutzen. Hier müssen Sie auf jeden Fall Ihre Datenschutzerklärung anpassen. Experten raten außerdem dazu, für Ihren Social-Media-Auftritt eine eigene Datenschutzerklärung den Nutzern zur Verfügung zu stellen. Diese ist nicht gleichzusetzen mit ihrer „normalen“ Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite, sondern bezieht sich speziell auf Ihren Unternehmensauftritt im sozialen Netzwerk. Die Social-Media-Datenschutzerklärung müssen Sie dann entweder direkt in dem sozialen Netzwerk einbinden oder darin zumindest darauf verlinken.

Für welche sozialen Netzwerke gelten die neuen Bestimmungen

Oftmals wird Facebook als der böse Bube dargestellt, der ungefragt Nutzerdaten abgreift. Aber andere soziale Netzwerke wie Instagram, Twitter oder Pinterest verfolgen eine ähnliche, wenn nicht gleiche, Praxis. Daher gilt: die neuen Bestimmungen gelten für jedes soziale Netzwerk, für sämtliche Buttons und Plugins, die ungefragt Nutzerdaten sammeln und verarbeiten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Sowohl Webseiten-Betreiber als auch soziale Netzwerke sind verantwortlich für Verstöße gegen das Datenschutzrecht
  • Nutzerdaten werden ungefragt durch Social-Media-Buttons beim bloßen Aufrufen der Webseite übertragen, was gegen das Datenschutzrecht verstößt und kostenpflichtig abgemahnt werden kann
  • Entfernen Sie Social-Media-Buttons von Ihrer Website oder nutzen Sie ein entsprechendes Tool (Safe-Sharing-Tool/Zwei-Klick-Lösung)
  • Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung und erstellen Sie für Ihre Social-Media-Kanäle eine eigene Datenschutzerklärung

Aktuelles Gerichtsurteil vom EuGH bezüglich Webseiten-Cookies

Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 stellten sich viele Webseiten-Betreiber die Frage, ob Cookies nach der DSGVO auch ohne explizite Einwilligung der Nutzer auf Webseiten eingesetzt werden dürfen, ohne gegen die DSGVO zu verstoßen und deswegen abgemahnt zu werden. Die DSGVO selbst enthält nämlich keine Bestimmungen dazu.

Eine erste Einschätzung dazu lieferte die Datenschutzkonferenz (DSK) und vertrat die Meinung, dass das Setzen von Cookies gegen die DSGVO verstößt und abgemahnt werden kann. Da es sich dabei nur um eine Meinungsäußerung handelte, blieben Konsequenzen und Handlungsempfehlungen aus. Nun hat aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Cookies ohne Einwilligung auf Webseiten nicht mehr gesetzt werden dürfen. Dies gilt allerdings nur für die sogenannten Third-Party-Cookies.

First-Party-cookies vs. Third-Party-Cookies

Die Einwilligungspflicht besteht laut EuGH nur für Third-Party-Cookies, First-Party-Cookies dürfen nach wie vor ohne Einwilligung gesetzt werden. Doch wo ist der Unterschied? First-Party-Cookies werden von der Webseite selbst gesetzt, um zum Beispiel gewisse Funktionalitäten zu ermöglichen. Klassische Beispiele für solche Cookies sind:

  • Speichern von Log-in-Daten
  • Ablage von Produkten in den Warenkorb
  • Merken von Länder- oder Sprachauswahl

Diese Cookies geben keine Daten an Dritte weiter, sondern sorgen für eine bessere Nutzbarkeit der Webseite. Diese Art von Cookies dürfen nach der aktuellen Rechtslage nach wie vor bedenkenlos gesetzt werden – auch ohne Einwilligung der Nutzer.

Daneben gibt es aber auch Cookies, die gespeicherte Daten an Dritte weitergeben. Dabei handelt es sich meistens um Dienste von Drittanbietern wie zum Beispiel:

  • Tracking- oder Analysetools (Google Analytics, etracker, Matomo, Conversion-Tracking, Remarketing, etc.)
  • Einbindung von Karten oder Videos (Google Maps, Open Street Map, YouTube, Vimeo, etc.)
  • Social-Media-Plugins und Buttons (Facebook, Instagram, Twitter, LinkedIn, etc.)

Häufig werden von diesen externen Diensten Daten gesammelt und an andere Dienste weitergegeben, ohne dass Nutzer Kenntnis davon hatten. Dieses Vorgehen war Datenschützern schon lange ein Dorn im Auge. Der EuGH urteilte jetzt, dass das Setzen von diesen Third-Party-Cookies nur mit einer ausdrücklichen Einwilligung erlaubt ist. Dabei ist es egal, ob nur anonymisierte Daten verarbeitet werden oder der Webseiten-Betreiber gar keinen Einfluss auf die Verarbeitung dieser Daten hat. Verantwortlich ist er dafür trotzdem.

Daher empfehlen wir allen Webseiten-Betreibern vor dem Setzen von Third-Party-Cookies eine explizite Einwilligung der Nutzer einzuholen. Ansonsten sollte auf diese Dienste verzichtet werden.

Wie hole ich als Webseiten-Betreiber eine gültige Einwilligung meiner Nutzer ein?

Gerichtliche Urteile sind immer schnell ausgesprochen, doch deren Umsetzung ist oftmals gar nicht so einfach. Dies zeigt sich – wieder einmal – auch mit der Einwilligung für Third-Party-Cookies. Auf der einen Seite dürfen diese Cookies wirklich erst dann gesetzt werden, wenn der Nutzer ausdrücklich zugestimmt hat, auf der anderen Seite darf die Webseite in ihrer Funktion nicht eingeschränkt sein. Denn ansonsten könnten sich Nutzer dazu gezwungen fühlen, ihre Zustimmung für Third-Party-Cookies zu erteilen. Nutzer müssen ihre Einwilligung aber freiwillig geben.

Die Umsetzung dieser Anforderungen gestaltet sich in der Praxis schwierig. Am besten gelingt sie mit der Einbindung von sogenannten Consent Tools („consent“ stammt aus dem Englischen und bedeutet „Zustimmung“). Wenn ein Consent Tool auf Ihrer Webseite eingebunden ist, dann werden beim Aufruf der Webseite sämtliche Datenströme blockiert. Das heißt, dass Nutzer zum Beispiel für Tracking- und Analyse-Tools wie Google Analytics erst einmal unsichtbar sind. Sie müssen erst explizit einwilligen, bevor sie erfasst werden. Außerdem werden manche Dienste automatisch unterbunden. Google Maps zum Beispiel erscheint nicht mehr als Karte, sondern an ihre Stelle tritt ein Hinweis, dass man für eine vollständige Darstellung erst ausdrücklich einwilligen muss.

Zudem erscheint beim Aufruf Ihrer Webseite für die Nutzer ein Layer. Darin werden Nutzer über Cookies und Datenerfassung informiert. Über Buttons können sie der Datenverarbeitung entweder zustimmen oder sie ablehnen. Daneben haben Nutzer über den Layer aber auch die Möglichkeit gezielte Dienste zuzulassen. So können sie zum Beispiel den Dienst Google Maps zulassen, während sie Google Analytics verbieten.

Durch ein Consent Tool werden also alle Dienste und Tools, die Daten erfassen, solange unterbunden, bis der Nutzer explizit seine Einwilligung gibt. Außerdem können Nutzer individuell bestimmen, welche Datenerfassung sie zulassen möchten und welche nicht. Sie erhalten also die volle Kontrolle über ihre Daten. Sollten Sie ein Consent Tool auf Ihrer Webseite verwenden, ist es wichtig, dass Sie die Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite aktualisieren.

Bis wann sollten Webseiten-Betreiber eine Einwilligungslösung auf Ihrer Webseite implementieren?

Eine Frist gibt es nicht. Das Gerichtsurteil steht seit Oktober 2019 im Raum, auch wenn der aktuelle Fall nicht endgültig entschieden wurde. Deutsche Gerichte und die Datenschutzbehörden werden den Auffassungen des EuGHs aber folgen und es können Abmahnung und Bußgelder drohen. Daher sollten Sie sich am besten sofort um die Implementierung eines Consent Tools bzw. einer rechtskonformen Einwilligungslösung kümmern. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Und wenn ich das alles nicht möchte?

Wenn Sie kein Consent Tool auf Ihrer Webseite etablieren möchten, dann laufen Sie Gefahr abgemahnt zu werden und es drohen Bußgelder. Rechtlich sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie externe Dienste wie Google Maps oder Google Analytics deaktivieren und von Ihrer Webseite entfernen. Darunter leidet aber meistens die Nutzer-Erfahrung mit Ihrer Webseite und Aussagen über Nutzerströme können nicht mehr getroffen werden. Sie sollten es sich also gut überlegen, welche Auswirkungen die nicht-Implementierung von Consent Tools mit sich bringt.

Die Fakten kurz und knapp zusammengefasst

  • Laut EuGH ist der Einsatz von Third-Party-Cookies ohne die ausdrückliche Einwilligung von Nutzern ab sofort rechtswidrig und kann abgemahnt werden.
  • Consent Tools sind die beste Lösung, um dieses Urteil umzusetzen.
  • Consent Tools unterbinden Datenströme beim Aufruf einer Webseite sofort, sie werden erst freigegeben, wenn Nutzer ausdrücklich der Datenverarbeitung zugestimmt haben. Außerdem bieten sie den Nutzern vollständige Kontrolle über ihre Datenverarbeitung.
  • Passen Sie unbedingt die Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite an, wenn Sie ein Consent Tool verwenden.

Ein Hinweis zum Schluss: Die Cookie-Hinweise, die mittlerweile auf fast jeder Webseite zu finden sind, erfüllen die Anforderungen nicht, da sie keinerlei Funktion haben und Nutzer nicht aktiv zustimmen können.

Trends 2019

Endes des Jahres werfen wir wie immer einen Blick in die Zukunft und decken erste Spuren der Trends für das kommende Jahr auf.

Asymmetrische Layouts

Asymmetrische Layouts liegen im Trend. Webseiten bewegen sich weg von starren Rastern und geraden Reihen hin zu diagonalen Linien und Elementen, die aus der Reihe tanzen. Das typische Gestaltungsraster wird durchbrochen und sich überlagernde Elemente sind erlaubt. Webseiten werden so noch kreativer.

Asymmetrische Layouts wirken dynamischer und lebendiger. Außerdem erzielen sie beim Nutzer mehr Aufmerksamkeit, da neue und unerwartete Raster eingesetzt werden. Zudem wecken sie den Entdeckergeist des Users, der interessiert und neugierig das neuartige Design erkundet.

Knallige Farben

Das neue Jahr wird bunt – zumindest was die Farbauswahl betrifft. Designer setzen auf leuchtende, kräftige und bunte Farben. Der Mut zu mehr Farbe zeichnete sich dieses Jahr bereits ab, 2019 werden noch mehr Webseiten und Printmedien in knalligen Farben zu sehen sein. Denn: Je farbenfroher Ihr Werbemittel ist, desto mehr wird es sich abheben.

Logo-Trends

Duoton und Farbverläufe

2019 wird das Jahr der Farbverläufe und des Duotons im Unternehmenslogo. Der Trend geht weg von einfarbigen Logos hin zu Logos mi tFarbverläufen oder mindestens zwei Farben. Dabei werden nicht nur erwartete Kombinationen wie Blau/Violett oder Rot/Orange verwendet, sondern auch gewagtere Farbkombinationen. Grenzen bei der farblichen Gestaltung des Logos gibt es im neuen Jahr immer weniger.

Dynamische Logos

Responsive und dynamische Logos sind immer mehr imKommen. Responsive Logos sind skalierbar, das heißt ihre Größe passt sich der Bildschirmgröße des Users an. 2019 geht sogar noch einen Schritt weiter. Das Logo verändert nicht nur seine Größe, sondern sogar seine gesamte Form. Das heißt, Logos, die in der Desktop-Variante aus einem Icon und einem Schriftzug bestehen, sind in der mobilen Version nur noch als stark vereinfachtes Icon dargestellt.

Typografie-Trends

Serifenschriften

Im kommenden Jahr stehen Serifenschriften hoch im Kurs. Dabei gewinnen die Serifen deutlich mehr an Gewicht und Fülle. Experten vermuten, dass Serifenschriften in einer noch nie dagewesenen Bandbreite und Vielfältigkeit erscheinen werden.

3D-Schrift

Der 3D-Effekt kommt nun auch in der Typografie an. Dabei kann jede Schriftart mit einem solchen Effekt versehen werden.

Eigene Schriftarten

Immer mehr Unternehmen lassen eine unternehmenseigene Schriftart entwickeln. So sorgen Unternehmen für einen unverwechselbaren Auftritt, bauen ihre Marke gezielt auf und heben sich von der Konkurrenz durch eine einzigartige Schrift ab.

Groß & wuchtig

Schriften werden 2019 größer und wuchtiger. Sie springen also mehr ins Auge und wecken mehr Aufmerksamkeit. Das Zauberwort heißt hier aber ganz klar: Minimalismus. Große und wuchtige Schriften sollten nur sparsam eingesetzt werden, da sonst das Werbemittel – egal ob digital oder Print – zu überladen wird und der „Springt-sofort-ins-Auge-Effekt“ wirkungslos verpufft.

Bilder-Trends

2019 neigt sich die Zeit von Stockfotos weiter dem Ende entgegen. Man greift nicht mehr auf fremde Bilder, die in Bild-Datenbanken für jeden zur Verfügung stehen, zurück, sondern setzt auf eigene Bilder. Bei der Bildauswahl ist es besonders wichtig, dass die Bilder natürlich wirken und nicht gestellt sind. Noch besser als Stockfotos sind Illustrationen, die eigens für das Unternehmen angefertigt werden. Mehr Einzigartigkeit geht also nicht mehr. Der zeitliche und/oder finanzielle Aufwand lohnt sich, denn solche Illustrationen konvertieren siebenmal besser als Stockfotos.

3D-Design

3D-Design ist hoch im Kurs. Es verleiht dem Medium mehr Tiefe und macht es lebendig. Eine Sonderform stellt das Isometrische Design dar. Es zeigt Dinge oder Situationen aus der Vogelperspektive von schräg oben.

Augmented Reality (AR)

Durch Augmented Reality wird die Umgebung des Nutzers auf einem Display dargestellt. Er erhält also ein Abbild der Realität in Echtzeit. Dieses Abbild kann nun durch weitere Objekte erweitert werden. Nutzer können durch AR zum Beispiel aussuchen, welche Vase am besten in ihr Wohnzimmer passt, oder ausprobieren wie sich leere Räume am besten einrichten lassen.

Bewegtbilder & Animationen

Videos, die beispielsweise als Hintergrund eingebunden sind, liegen stark im Trend. Dadurch werden Webseiten aufgelockert und Emotionen besonders einfach transportiert. 2019 setzen Designer verstärkt auch auf Animationen, insbesondere sogenannte Micro-Interaktionen. Dabei handelt es sich um kleine Animationen, die leichte visuelle Effekte erzielen. Oftmals werden die Animationen erst sichtbar, wenn der Benutzer mit der Maus über ein Element auf der Webseite fährt. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß oder klein dieses Element ist, jedes kann mit einer Animation versehen werden.

Mut zur Lücke

Mut zur Lücke heißt es 2019, denn es ist absolut im Trend verstärkt mit sogenanntem negativen Raum zu arbeiten. Diese Leerräume lockern Webseiten auf und können das Auge gezielt auf Kernaussagen lenken. Manchmal kann weniger auch mehr sein.

Fazit

2019 ist das Jahr der schrägen Layouts, knalligen Farben und wuchtigen Schriften. 3D-Design und Animationen setzen sich immer weiter durch und natürliche sowie eigene Bilder und eigene Schriftarten verleihen dem Unternehmensauftritt mehr Individualität und Einzigartigkeit denn je. Webdesigner können sich auch im kommenden Jahr wieder richtig austoben. Dennoch sollte man bei all den Trends eines nicht vergessen: Passt es zu Ihnen und Ihrem Unternehmen und dem Bild, das Sie nach außen hin vermitteln möchten? Möglich ist vieles, ob dies auch immer so sinnvoll ist hängt von jedem Unternehmen individuell ab. Deshalb sollte jeder Trend erst einmal gründlich hinterfragt werden, bevor man auf den Design-Trend-Zug aufspringt.

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Datenschutzverstöße bei Facebook-Seiten – wer ist verantwortlich?

Kaum trat die DSGVO in Kraft, gab es auch schon die ersten Abmahnungen und mittlerweile gibt es auch das eine oder andere Gerichtsurteil. Ein Streitpunkt war zum Beispiel, wer die Verantwortung trägt, wenn durch den Betrieb einer Fan- oder Unternehmensseite auf Facebook die Datenschutzgrundverordnung verletzt wird.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass sowohl der Betreiber als auch Facebook selbst Verantwortung für den Verstoß tragen. Diese gemeinsame Verantwortung birgt ein großes Problem, da Seiten-Betreiber nicht beeinflussen können, wie personenbezogene Daten bei Facebook erhoben und verarbeitet werden. Erst kürzlich erklärte die Datenschutzkonferenz, dass in ihren Augen Fanpages auf Facebook rechtswidrig sind.

Einige Tage später reagierte Facebook auf diese Erklärung und versprach gewisse Änderungen vorzunehmen. Nähere Informationen zu Facebooks Stellungsnahme finden Sie hier (leider nur in englischer Sprache verfügbar): https://www.facebook.com/business/news/updates-for-page-admins-in-the-eu-and-the-eea. Außerdem hat Facebook ein sogenanntes „Page Controller Addendum“ ins Leben gerufen. Dieses finden Sie unter folgendem Link: https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum#.

Was müssen Sie als Betreiber einer Fan- bzw. Unternehmensseite bei Facebook jetzt tun?

Facebook empfiehlt, sich das Addendum gründlich durchzulesen sowie eine verantwortliche Person inklusive Kontaktdaten zu benennen. Falls Sie einen Datenschutzbeauftragten haben, sollten Sie diesen laut Facebook ebenfalls auf Ihrer Facebook-Seite erwähnen. Diese Informationen sollten im Info-Abschnitt stehen.

Rechtsexperten von eRecht24.de raten folgende Schritte:

  • Oben erwähnten Page Controller Addendum mit Facebook schließen
  • Eigene Datenschutzerklärung für Social Media Plattformen erstellen und veröffentlichen

Page Controller Addendum

Das Problem mit dem Addendum ist, dass ein „Bestätigen“- oder „Zustimmen“-Button fehlt. Es ist also nicht klar, wie genau man nun dieses Addendum mit Facebook schließen kann. Eine Möglichkeit – und im Moment wohl auch die Einzige – ist, in der Datenschutzerklärung für Social Media Plattformen einen Abschnitt zu integrieren, in dem hervorgeht, dass man das Addendum anerkennt und diesem zustimmt. Davor sollten Sie sich das Addendum aber gründlich durchlesen.

Datenschutzerklärung für Social Media Plattformen

Rechtsexperten empfehlen, eine eigene Datenschutzerklärung für Ihre Social Media Plattformen zu erstellen und zu veröffentlichen. Diese ist nicht zu verwechseln mit der allgemeinen Datenschutzerklärung, sondern stellt eine zusätzliche Datenschutzerklärung dar. Hier sollten Sie auch darauf hinweisen, dass Sie dem Facebook Addendum zustimmen. Am besten binden Sie die eigene Social-Media-Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite ein und verlinken dann von Ihrer Facebook-Seite aus auf die Datenschutzerklärung. Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung für Ihre Social Media Plattformen behilflich. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf.

Wir sind Sponsor der Scanplusbaskets

Auch in der Basketball Saison 2018/2019 unterstützen wir wieder das Team der scanplusbaskets aus Elchingen in der 2. Basketball Bundesliga ProB Süd, die sich in der letzten Saison sogar den Meistertitel sichern konnten. Wir drücken dem Basketball-Team die Daumen, dass sie ihren Titel in der jetzigen Saison verteidigen können und dann der Aufstieg in die Liga ProA möglich wird.

Gewinnspiel: 3×2 Freikarten

onlineoff ist bei den meisten Heimspielen live in der Elchinger Brühlhalle dabei und feuert das Team an. Für das kommende Heimspiel am 20. Oktober 2018 könnt auch ihr live mit dabei sein, denn wir verlosen 3×2 Freikarten. Das Gewinnspiel startet am 11.10.2018 auf Facebook. Alles was ihr tun müsst, um an der Verlosung teilzunehmen, ist uns zu sagen, warum gerade ihr zu diesem Spiel müsst und mit wem ihr da hingehen würdet. Die Gewinner werden am 18.10. über Facebook benachrichtigt.

Infos zum Heimspiel

Datum: 20.10.2018
Uhrzeit: 19 Uhr
Ort: Brühlhalle in Elchingen (Nersinger Str. 21, 89275 Elchingen)
Gegner: Wiha Panthers Schwenningen

Die Wiha Panthers Schwenningen wurden in der letzten Saison Meister in der 1. Regionalliga Süd-West und sind in dieser Saison in die 2. Basketball Bundesliga ProB Süd aufgestiegen. In den bisherigen Spielen waren die Panthers ungeschlagen und stehen momentan auf dem 2. Tabellenplatz. Das Spiel gegen die scanplusbaskets verspricht also höchst spannend zu werden. Das solltet ihr euch nicht entgehen lassen.

Page Speed Update bei Google

Bereits Anfang des Jahres kündigte Google an, die Ladezeit einer Webseite auch bei der mobilen Suche zum Ranking Faktor zu machen. Anfang Juli wurde das Update schließlich für alle ausgerollt. Der Grund dafür liegt auf der Hand und den haben wir selbst schon mehrfach am eigenen Leib erfahren: Braucht eine Webseite zu lange, um vollständig zu laden, schließen wir die Seite genervt und entscheiden uns für eine andere. Schnell ladende Webseiten wirken sich positiv auf das Nutzererlebnis aus. Auch diverse Studien zeigen dieses Bild, wenn eine Webseite nicht schnell genug ist. Google selbst zeigt zum Beispiel, dass sich Webseitenabbrüche verdoppeln, wenn der Pagespeed von Webseiten 3 Sekunden übersteigt.

Wer ist von dem Pagespeed-Update betroffen?

Im Prinzip gilt das Update für jede Webseite, dennoch sind laut Googles eigener Aussage nur die langsamsten Webseiten tatsächlich von dem Update betroffen. Aber dies kann sich künftig ändern, wenn die Anforderungen an eine schnelle Ladezeit weiter steigen. Bereits schnell ladende Webseiten noch schneller zu machen, scheint momentan nicht unbedingt zielführend zu sein, da dadurch die Rankingpositionen nicht auch automatisch gesteigert werden. Positive Auswirkungen auf Rankings würden sich nur bei langsamen Seiten ergeben, die deutlich ihre Ladegeschwindigkeit verbessern konnten.

Was sollte man nun also tun?
In erster Linie sollte man sich ins Gedächtnis rufen, was Google mit seinen Suchergebnislisten bewirken möchte: das beste Ergebnis für den Nutzer/Suchenden bereitstellen gekoppelt mit einer guten Nutzererfahrung mit der Webseite. Ladegeschwindigkeit trägt sicherlich zu einer positiven Webseiten-Erfahrung bei, sie ist aber auch nicht alles. Für Google ist nach wie vor der Inhalt von Webseiten wichtiger. Wenn dieser perfekt zum Suchwort passt, dann haben auch langsame Webseiten Aussichten auf gute Rankings. Im Umkehrschluss heißt dies auch: eine schnelle Ladezeit, ansonsten aber schlechte und für den Suchenden irrelevante Inhalte verschaffen keine Ranking-Vorteile. Das Gesamtpaket muss stimmen und immer zum Suchbegriff passen.

4 Wochen nach dem Pagespeed Update

Einige Wochen nach dem Update sind erste Auswirkungen oder besser gesagt Schlussfolgerungen sichtbar. Dazu wurden Rankings von 1 Million Webseiten vor und nach dem Update überprüft. Die Ergebnisse:

  • der ermittelte Wert für die Ladezeit bei guten Rankings blieb gleich, nämlich bei 0,97 Sekunden
  • viele Webseiten haben ihren Pagespeed verbessert, durch das Update konnten aber keine nennenswerten Rankingveränderungen festgestellt werden
  • die oben genannten Aussagen von Google scheinen also zu stimmen

Wie so oft bei groß angekündigten Updates, ist der Wirbel darum meist größer als die tatsächlichen Auswirkungen. Dennoch lässt sich auch festhalten, dass eine optimierte Ladezeit sich auch nicht negativ auf Rankings auswirkt. Und schnelle Webseiten erfreuen den Nutzer, und der sollte ja schließlich im Mittelpunkt von allen Optimierungs-Maßnahmen stehen (und nicht Google).

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Quelle 3

Google ändert seinen Kern-Algorithmus

Anfang August gab es in diesem Jahr bereits das dritte Core Algorithm Update von Google. Bei diesen Core Algorithm Updates nimmt Google Änderungen in seinem Kern-Algorithmus vor, was meist zu gravierenden positiven und negativen Auswirkungen in den Suchergebnissen führt.

Google gab am 1. August 2018 bekannt, dass in den nächsten Tagen ein solches Update ausgerollt wird, worin genau die Änderungen liegen, darüber hält sich Google wie so oft leider bedeckt. Der SEO-Branche bleiben dann nur Analysen, Vergleiche und Spekulationen.

Erste Ergebnisse
Erste Analysen zeigen schnell, dass es bei über der Hälfte aller großen Domains deutliche Veränderungen im Sichtbarkeitsindex gab. So deutlich waren die Einflüsse des Google Core Algorithm Updates selten sichtbar. Zudem konnten die Änderungen vor allen Dingen bei Webseiten festgestellt werden, die sensible Bereiche thematisieren, wie zum Beispiel Gesundheits- oder Finanzseiten. Dabei gibt es sowohl positive als auch negative Veränderungen zu verzeichnen.

Geänderte Google Quality Rater Guidelines als mögliche Erklärung

Im Juli hat Google umfassende Änderungen an seinen Quality Rater Guidelines vorgenommen. Dabei handelt es sich um Richtlinien, wie die Qualität von Webseiten zu bewerten ist und welche Kriterien erfüllt werden müssen, damit eine Webseite als gut bzw. vertrauenswürdig eingestuft wird. Diese Richtlinien erstellt Google selbst und stellt diese auch für alle zur Verfügung.

Die im Juli vorgenommenen Änderungen betrafen das sogenannte E-A-T Prinzip und wirken sich auf die Inhalte von Webseiten aus. Inhalte sollten Kompetenz (Expertise), Autorität (Authoritativeness) und Vertrauenswürdigkeit (Trustworthiness) vermitteln. Laut Google sind dies die drei Hauptkriterien, um zu beurteilen, ob die Qualität von Webseiten gut oder schlecht ist. Google stellt also an Webseiteninhalte ab sofort deutlich höhere Ansprüche besonders bei sensiblen Themen. So sollten beispielsweise medizinische Themen von einem Fachexperten mit entsprechendem beruflichem Background behandelt und in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.

Von diesen Änderungen sind vor allem die sogenannten Your Money or Your Life Pages betroffen, zu deutsch Geld-oder-Leben-Webseiten. Diese Seiten thematisieren sensible Bereiche aus dem Leben der Suchenden, bei denen Falschinformationen erhebliche negative Auswirkungen nach sich ziehen können. Beispiele sind unter anderem Gesundheit, Finanzen und Sicherheit. Für Google ist gerade hier die Qualität von Webseiten enorm wichtig. Da von dem Core Algorithm Update besonders Webseiten aus dem Gesundheits- und Finanzsektor betroffen sind, könnte es durchaus einen Zusammenhang mit den Änderungen an den Rater Guidelines geben.

Die Gewinner des Core Algorithm Update

Sistrix hat eine Auswertung vorgenommen und die Webseiten aufgelistet, die sowohl positive als auch negative Auswirkungen des kürzlich durchgeführten Updates verzeichnen. Zu den absoluten Gewinnern zählt die Plattform gutefrage.net mit fast 90 % Steigerung der Sichtbarkeit sowie aerztezeitung.de mit 85 % und 12gebrauchtwagen.de mit fast 80 %.

gutefrage.net
Auf gutefrage.net können Nutzer eine Frage stellen und Antworten erhalten. Die Plattform gibt es seit über 10 Jahren und hat sich zu einer großen Community mit einem gewissen Bekanntheitsgrad etabliert, was die 18 Mio monatlichen Webseitenbesucher bestätigen. Für das Fragen und Antworten gibt es Regeln, an die man sich halten sollte, gleichzeitig gibt es auch ein großes Support- und Moderatorenteam. Dennoch sagt die Plattform selbst, dass die Beiträge nicht redaktionell geprüft und bearbeitet werden.

In den Google Suchergebnissen kommt man an gutefrage.net fast nicht mehr vorbei, gerade wenn man eine sehr konkrete Frage stellt. Die Plattform war also schon vor dem Core Update bei Google sehr beliebt. Doch wer beantwortet die Fragen? Antworten darf jeder, der sich anmeldet und Lust dazu hat. Ob die Antwort richtig oder sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Man darf hier also Googles 3 Hauptfaktoren Expertise, Authentizität und Vertrauenswürdigkeit für qualitativ hochwertige Inhalte durchaus anzweifeln. Unter den Antwortenden sind auch ausgewiesene Experten, zum Beispiel ein Sportmoderator. Eine kurze Recherche ergab, dass er seit 2 Monaten aktiv ist und in dieser Zeit 5 Fragen zum Thema Fußball-WM beantwortet hat. Experten-Antworten sind also rar gesät.

Die Tatsache, dass gutefrage.net DER Gewinner des Google Core Update ist und dass Inhalte nicht immer Googles E-A-T-Prinzip treffen, lässt Zweifel aufkommen, ob das aktuelle Update wirklich mit den Änderungen in den Raters Guidelines erklärt werden kann.

Die Verlierer des Core Algorithm Update

Neben den Gewinnern gibt es auch Verlierer des Updates. reizdarm.net büßt knapp 90 % seiner Sichtbarkeit ein, knapp dahinter liegt familienportal.de und weiter hinten folgt thesaurus.com mit nicht ganz 60 %. Auch hier sind meiner Meinung nach zwei Überraschungen dabei, die den Vermutungen zum Google Update widersprechen.

familienportal.de
Laut Impressum wird das Portal vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben. Es beinhaltet Informationen rund um Familie und stellt auch Antragsformulare und Rechner bereit. Auf den ersten Blick wirkt die Seite seriös und vertrauenswürdig. Wo sonst sollten Informationen richtig und echt und zutreffend sein, wenn nicht auf einer Seite, die vom entsprechenden Bundesministerium herausgegeben wird? Google scheint das offenbar anders zu sehen.

thesaurus.com
thesaurus.com ist ein digitales Synonym-Wörterbuch für die englische Sprache. Auch mit dieser Seite geht Google hart ins Gericht, obwohl von dem Gebrauch des richtigen Wortes in den seltensten Fällen unser Leben oder Finanzstatus abhängig ist. Auch werden thematisch keine sensiblen Bereiche bedient. Die Webseite gibt es seit 1995 und hat sich seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Auch wachsende Besuchszahlen und App-Downloads zeigen, dass die Webseite häufig genutzt wird und ihr Angebot von den Nutzern positiv bewertet wird.

Die insgesamt drei Beispiel-Seiten zeigen, dass es wie immer schwer ist, Google in die Karten zu schauen und dass am Ende des Tages alles nur reine Spekulation bleibt. Gewissheit wird es auch hier nicht geben. Oberstes Ziel bei der Inhaltserstellung sollten nach wie vor gute, authentische Inhalte mit Mehrwert sein, aber das liegt nicht erst seit dem jetzigen Google Update auf der Hand.

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Webdesign Trends 2018

Bald ist das erste Viertel des neuen Jahres schon wieder vorbei. Zeit einen Blick in die Zukunft zu werfen: welche Webdesign Trends werden uns 2018 erwarten?

Mobile first

Immer mehr Menschen konsumieren Webseiten über Tablets und Smartphones. Daher ist es wichtig, Webseiten auszuspielen, die für mobile Endgeräte optimiert sind. Eigentlich ist das nicht neu, wird aber leider immer noch nicht von allen Webseiten-Betreibern umgesetzt. Da Google auch seinen Index auf mobile first umstellen wird, ist hier Handlungsbedarf geboten. Mobile Webseiten, die zum Beispiel mit Responsive Webdesign umgesetzt werden, sind 2018 auf jeden Fall ein großes Thema.

Card-Layouts

So genannte Card-Layouts werden immer mehr verwendet. Sie erzeugen eine klar strukturierte und aufgeräumte Webseite, was sich positiv auf die Usability einer Webseite (= Nutzerfreundlichkeit) auswirkt. Damit liegt man 2018 voll im Trend. Bilder oder Texte werden im Card-Layout in Kästen präsentiert, die sich auch für mobile Webseiten-Versionen perfekt anpassen lassen.

Interactive Storytelling

Die Präsentation von Texten und Bildern auf Webseiten wird immer wichtiger. Einfache Bilder und Texte reichen oftmals nicht aus, um die Aufmerksamkeit der User zu wecken und diese auch zu überzeugen. Simple Produktbeschreibungen genügen nicht, sie müssen eine Geschichte erzählen (= Storytelling). Noch spannender und fesselnder werden Inhalte, wenn der User mit ihnen interagieren kann.

Fokus auf jeden einzelnen User

Webseiten und Inhalte sollten so aufbereitet sein, dass sie die anvisierte Zielgruppe genau trifft und bewegt. Die Zukunft geht sogar noch einen Schritt weiter. Jeder einzelne Nutzer soll die für sich perfekte Webseite bekommen, was sich an seiner ganz persönlichen und individuellen User-Experience (= Nutzererfahrung mit der Webseite) orientiert. Das einzelne Individuum steht also im Mittelpunkt des Webdesign und der Präsentation der Inhalte.

Scrolling statt Clicking

Dadurch dass wir immer öfters mit unseren Smartphones und Tablets im Internet unterwegs sind, ändert sich auch unser Nutzerverhalten mit der Webseite. Früher war es fast schon verpönt ewig auf der Seite scrollen zu müssen, in Zeiten des Smartphones ist es völlig akzeptabel. Der Webdesign Trend geht hin zum infinite Scrolling, dem unendlichen Scrollen auf Webseiten. Allein durch das Scrollen, kann der User neue Website-Inhalte erschließen, Klicken ist nicht mehr nötig.

Typografie-Mix

Das Mixen von verschiedenen Schriftarten ist 2018 ausdrücklich erlaubt. Was früher noch ein No-Go war, entwickelt sich heute zum Trend. Der Schrift wird dadurch eine neue Wichtigkeit verliehen und sie rückt stärker in den Vordergrund. Große und gut eingesetzte Schriften können heute durchaus sogar Bilder ersetzen. Verschieden große Schriften haben einen weiteren Vorteil: Der User wird dadurch zu den wichtigsten Aussagen einer Webseite gelenkt.

Bewegliche Hintergründe

Immer beliebter werden Hintergründe mit dynamischen Inhalten wie zum Beispiel Videos oder Bilder. Oftmals lassen sich so wertvolle Informationen schneller und besser vermitteln als mit großen Textwüsten. Außerdem sprechen visuelle Effekte die Emotionen von Usern an. Dynamische Hintergrundelemente sind also ein gutes Mittel, um beim User Gefühle gezielt zu wecken, ihn in eine bestimmte Stimmung zu versetzen und damit zu spielen.

Mut zu weißen Flächen und knalligen Farben

Die Trends zeigen, dass Webseiten immer mehr auf große weiße Flächen setzen. Dadurch heben sich Bilder und Texte besser ab und sind einfacher zu lesen und zu verarbeiten. Farbe wird punktuell eingesetzt, dafür dann meist in knalligen Farbtönen. So wird die Aufmerksamkeit der User gezielt gesteuert und die Webseite wirkt klar und strukturiert, aber dennoch modern und lebendig.

Ladezeit von Webseiten

Bei all den Webdesign-Trends, wie dynamische Hintergründe und interaktive Elemente, darf die Ladezeit von Webseiten nicht außer Acht gelassen werden. Es wird immer wichtiger, dass Webseiten schnell laden. Gerade für mobile Seiten wird dieses Kriterium ab dem Sommer 2018 enorm wichtig. Daher gilt es genau abzuwägen, welche Trends einen echten Mehrwert für den User und somit seine User-Experience verbessern, und welche die Webseite-Performance nur unnötig ausbremsen.

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Quelle 2

Mit Content Marketing durchs Jahr – Und sonst so?

In den vorangegangenen Beiträgen haben wir Ihnen gezeigt, was unter dem Jahr alles an Content-Marketing möglich ist und welche Besonderheiten die einzelnen Monate Jahr für Jahr bieten. Aber das ist noch nicht alles. Das Jahr hält noch eine ganze Bandbreite an weiteren Optionen für Sie bereit, die sich aus dem Kalender oder unserer Kultur heraus ergeben. Sie müssen nur mit offenen Augen und Ohren durchs Leben gehen und schon wird Content-Marketing auch für Sie kein Problem mehr. Weitere Möglichkeiten für Content-Marketing sind:

Festivals

Das Jahr ist voll von Festivals. Meistens haben Sie eine bestimmte Zielgruppe und/oder Musikausrichtung. Man denke an Rock am Ring, Mera Luna für Gothics, Wakken für Metaller, das Holi Festival. Aber es gibt auch kleinere und regionale Festivals. Mögliche Themen im Zusammenhang mit Festivals:

  • Checkliste, was man bei einem Festival alles dabei haben sollte
  • Vorschläge für ein perfektes Festival-Outfit
  • Informationen zu Musik-Genres, die auf den jeweiligen Festivals gespielt werden
  • Blick hinter die Kulissen einer Festival-Organisation
  • Live-Berichte

Über den Tellerrand hinausschauen

Am 3.10. ist Tag der deutschen Einheit und somit der deutsche Nationalfeiertag. Auch andere Länder haben solche Nationsfeiertage. Nutzen Sie diese für Ihre Content-Marketing-Kampagne. Am 04.07. wird in den USA deren Unabhängigkeit gefeiert, am 14.07. feiert man in Frankreich den Sturm auf die Bastille 1789. Eine weitere Möglichkeit, sich die immer weiter fortschreitende Globalisierung und Internationalisierung zu Nutze zu machen, ist der Tag der … Sprache (zum Beispiel Tag der englischen Sprache, Tag der arabischen Sprache, etc.).

Aberglaube

Der Aberglaube ist ebenfalls ein breites Feld und bietet sich hervorragend an einem Freitag, den 13. an. Warum ist es ausgerechnet der 13. eines Monats, wenn er auf einen Freitag fällt, der Unglück bringt? Welche anderen abergläubischen Dinge gibt es noch?

Sternzeichen

Auch beim Thema Sternzeichen kann man sich austoben. Was wird Menschen nachgesagt, die Wassermann, Löwe oder Schütze sind? Was hat es mit Horoskopen auf sich? Was machen eine typische Zwillings-Frau aus? Neben den hierzulande bekannten Sternzeichen gibt es auch noch chinesische Sternzeichen, die ebenfalls spannend und interessant sind.

Astronomische Ereignisse

Auch unser Himmel ist ständig in Bewegung. Nutzen Sie stattfindende Sonnen- oder Mondfinsternisse. Manchmal lassen sich auch Mars und Venus am Nachthimmel mit bloßem Auge erkennen. Spannend sind auch die einzelnen Mondphasen und wie sich diese auf unseren Alltag auswirken. Ist was dran, wenn der Mondkalender einen Haarschnitt empfiehlt?

Sport-Events

Besonders beliebt sind auch Sportevents. Allen voran Fußball-Weltmeisterschaft oder Olympische Spiele. Dabei gibt es noch so viel mehr. Jährlich finden große Tennisturniere statt. Oder die Formel 1. Immer mal wieder werden diverse Welt- oder Europameisterschaften in Deutschland abgehalten. Halten Sie die Augen also offen nach sportlichen Highlights, die nicht jeder auslutscht. Vielleicht veranstaltet ja der ortsansässige Volleyball-Verein ebenfalls im Sommer ein großes Beach-Volleyball-Turnier. Oder in Ihrer Stadt findet ein Seifenkistenrennen statt.

Ihre direkte Umgebung nutzen

Hier bieten sich zum Beispiel städtische Fest- und Feiertage an. Da denkt wahrscheinlich jeder gleich an das jährliche Oktoberfest in München. Aber auch Ihre eigene Stadt hat Ähnliches zu bieten. In Ulm gibt es das einzigartige Schwörwochenende und alle 4 Jahre das Fischerstechen. In Günzburg wird im letzten Juni-Wochenende das Guntiafest gefeiert, in Leipheim gibt es das alljährliche Kinderfest im Juli. Augsburg hat mit dem Friedensfest sogar einen eigenen Feiertag. Graben Sie nach Kuriositäten in Ihrer Stadt.

Jubiläen

2017 hat man 500 Jahre Reformation gefeiert oder den 100. Todestag von Zeppelin. In naher Zukunft kommen ähnliche historische Ereignisse, wie der 100. Todestag von Gustav Klimt oder der 200. Geburtstag von Karl Marx. Aber auch runde Geburtstage von noch lebenden Personen bieten sich an. Die Tennisspielerin Angelique Kerber wird zum Beispiel 30 Jahre alt.

Mit ein bisschen Fantasie, Kreativität und offenen Augen für unsere Umgebung, Kultur und Umwelt ist es nicht schwer, Ideen für gelungenes Content-Marketing zu finden. Manchmal gehört auch eine kleine Portion Mut und Verrücktheit dazu, aber damit heben Sie sich schließlich von der Masse ab. Wir wünschen Ihnen viel Spaß, wenn Sie die ausgetretenen Content-Marketing-Pfade verlassen und etwas Neues wagen, sowie viel Erfolg bei Ihrer nächsten Marketing-Kampagne. Wenn Sie Fragen haben oder unsere Unterstützung brauchen, können Sie uns wie immer gerne kontaktieren.

Mit Content-Marketing durchs Jahr – Februar

Februar: Mehr als Karneval und Valentinstag

01. Ändere-dein-Passwort-Tag
02. Täglich-grüßt-das-Murmeltier-Tag
04. Weltkrebstag
11. Welttag der Kranken
12. Darwin-Tag
13. Internationaler Tag des Radios
14. Valentinstag
15. Tag des Regenwurms
19. Tag der Minzschokolade
20. Welttag der sozialen Gerechtigkeit
21. Internationaler Tag der Muttersprache
23. Weiberfastnacht
27. Tag des Eisbären
27. Rosenmontag
28. Faschingsdienstag

Der Februar ist von zwei großen Events geprägt: Karneval und Valentinstag. Hier sind die Möglichkeiten für Content-Marketing vielfältig. Eine Checkliste für eine Faschingsparty, ein Veranstaltungskalender für deutschlandweite Faschingsumzüge, Rezeptideen für das Valentinstagsmenü in den eigenen vier Wänden und Geschenke-Vorschläge für die/den Liebste/n. Dies ist aber nicht neu und bestimmt schon vielfach im Internet zu finden. Versuchen Sie es doch stattdessen mit den folgenden Alternativen.

Gleich zu Beginn ist Ändere-dein-Passwort-Tag. Wann haben Sie Ihr Passwort das letzte Mal geändert? Dies sollte man regelmäßig tun, aber wir vergessen dies gerne mal. Nutzen Sie diesen Tag, um alle aufzufordern, Ihr Passwort zu ändern, und so für den weiteren Schutz ihrer Daten zu sorgen. Geben Sie Tipps, wie man sich die Flut an Passwörtern gut einprägen kann. Ist der Gebrauch von Passwort-Managern sicher? Was kann alles passieren, wenn jemand das Passwort geknackt hat und die Konto-Informationen in fremde Hände geraten?

Mitte Februar ist Darwin-Tag. Er wird zu Ehren des britischen Naturwissenschaftlers Charles Darwin an seinem Geburtstag gefeiert. Darwin hat wesentlich zur Evolutionstheorie beigetragen. Seine naturwissenschaftlichen Errungenschaften stehen im Mittelpunkt des Darwin-Tags. Stellen Sie zum Beispiel interessante Fakten rund um Darwin und seine Errungenschaften zusammen. Wussten Sie zum Beispiel, dass jährlich der Darwin-Award verliehen wird? Der Preis ist zwar nicht ehrenhaft, aber manchmal ganz amüsant für nicht-Betroffene.

Hätten Sie das gedacht, dass es einen Tag des Regenwurms gibt? Regenwürmer sind wichtig für unsere Böden und einige Arten stehen nun auf der roten Liste. Ein Grund mehr, sich ihnen an ihrem Tag näher zu widmen. Welche nützlichen Funktionen haben Regenwürmer und wie kann man zu ihrem Schutz beitragen?

Ein Tag, an dem jeder etwas beitragen kann, ist der Internationale Tag der Muttersprache. Dies muss sich nicht zwangsläufig auf die eigene beziehen. Aber allein die deutsche Sprache bietet vielfältige Möglichkeiten. Veranstalten Sie doch zum Beispiel ein Dialekte-Quiz. Oder machen Sie einen Sprachatlas: Wo sagt man Frikadelle/Fleischküchle/Bulette/Fleischklops, wo Semmel/Brötchen/Weck/Schrippe, wer meint was, wenn er von Krapfen/Berliner/Pfannkuchen spricht? Welche Synonyme und ähnliche Wortvarianten gibt es für schlafen oder gehen? Wie viele Menschen auf der ganzen Welt sprechen überhaupt Deutsch und wo sind diese verstreut? Auch hier bietet sich eine Karte an. Wie hat sich die deutsche Sprache entwickelt? Sie könnten Ihre Webseite ja mal für einige Zeit im Althochdeutschen präsentieren.

Wenn Sie noch Ideen für das Content Marketing im Januar suchen, dann finden Sie hier eine kleine Liste.